Allgemeine Geschäftsbedingungen von STEVER.PLATZ
Stand 26.02.2024
Das Kleinunternehmen STEVER.PLATZ wird in den folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen Vermieter genannt. Der Auftraggeber wird im folgenden Mieter genannt.
Für sämtliche Verträge mit STEVER.PLATZ gelten ausschließlich deren eigene Geschäftsbedingungen unter Ausschluss der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners. Bitte lesen Sie diese Bedingungen aufmerksam, bevor Sie eine Bestellung an STEVER.PLATZ aufgeben. Durch die Aufgabe einer Bestellung an STEVER.PLATZ erklären Sie sich mit der Anwendung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
1. Vertragsbedingungen
Es gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen des Vermieters. Inhalt und Umfang des Mietvertrags werden schriftlich, in Textform, bestimmt. Mündliche Absprachen sind bis zur Bestätigung in Textform unverbindlich. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen, oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder unwirksam werden so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.
2. Vertragsschluss
Alle Angebote sind freibleibend. Ein Mietauftrag kommt erst dann zustande, wenn der Kunde die von STEVER.PLATZ erstellte Auftragsbestätigung rechtskräftig unterschrieben zurücksendet oder schriftlich per eMail bestätigt. STEVER.PLATZ bleibt vorbehalten, Angebote ohne Angaben von Gründen abzulehnen.
Wenn schriftlich vereinbart, wird ein Anzahlung von – in der Regel – 50% des Auftragsvolumens verlangt. In diesem Fall kommt der Vertrag erst mit Eingang des Betrages der Anzahlung zustande.
3. Gegenstand der Vermietung
Mietgegenstände sind die im Mietangebot bzw. Mietvertrag angegebenen Möbel und Sektwände. Die Mietgegenstände stehen im Eigentum des Vermieters. Die Mietgegenstände werden dem Mieter nur für den vereinbarten Zweck und die vereinbarte Mietdauer zur Verfügung gestellt. Eine anderweitige Verwendung der Mietgegenstände ist nicht erlaubt. Die Mietgegenstände werden wie gesehen vermietet. Farbabweichungen zwischen der gelieferten Ware und Fotos in Druckvorlagen und / oder im Internetauftritt sind technisch bedingt und begründen keinen Mangel.
4. Mietdauer
Die Mietdauer beträgt drei Tage. Die Mietdauer wird zwischen den Parteien in Textform vereinbart. Nach vorheriger Vereinbarung kann die Mietdauer auch verlängert werden. Sie beginnt mit Übergabe der Mietgegenstände an den Mieter und endet mit Rückgabe an den Vermieter. Jede nachträgliche Änderung der Mietdauer bedarf ebenfalls der Bestätigung des Vermieters in Textform. Für den Fall, dass der Mieter die Mietgegenstände nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgeben kann, muss er den vollen Mietpreis zusätzlich zahlen. Zudem können Schadensersatzansprüche des Folgemieters aufkommen.
5. Mietpreis, Mieteinheit, Vertragsinhalte
Es gelten ausschließlich die Mietpreise aus den jeweils aktuellen Preislisten von STEVER.PLATZ. Dies gilt auch, wenn die gemieteten Produkte unbenutzt und/oder vorzeitig zurückgegeben werden. Abweichungen hierzu bedürfen der gesonderten individuellen Vereinbarung.
Sämtliche Preise verstehen sich pro Stück und Mieteinheit. Der Mietpreis beinhaltet keine Kosten für die Anlieferung, Abholung und den Aufwand für die Verladung/das Verpacken der Möbel/Produkte. Diese Kosten werden gesondert berechnet.
STEVER.PLATZ berechnet alle vom Kunden gemieteten Artikel. Dies geschieht unabhängig von der tatsächlichen Nutzung von dem Beginn der Übernahme der Produkte/Möbel bis zur Rückgabe. Soweit nicht ausdrücklich anders im Vertrag vereinbart, gilt der jeweils angegebene Mietpreis für jeweils die Mietdauer von drei Tagen. Erhält STEVER.PLATZ die gemieteten Produkte/Möbel nicht fristgerecht zurück, verlängert sich das Mietverhältnis automatisch bis zur Rückgabe. Der erste Verlängerungstag wird mit 30 % Aufschlag und jeder weitere mit 20 % Aufschlag auf die Grundmiete berechnet. Weitergehender Schadenersatz bleibt durch STEVER.PLATZ vorbehalten. Vor allem für den Fall, dass die Ware zum vereinbarten Rückgabedatum bereits anderweitig benötigt wird. Rechtzeitige vorherige individuelle Absprachen bezüglich einer Verlängerung der Mietdauer bleiben unberührt. Diese Absprachen sind jeweils aufgrund gesonderter Vereinbarungen mit STEVER.PLATZ möglich. Preisänderungen durch STEVER.PLATZ sind vorbehalten. Bitte informiere dich zu den jeweiligen Konditionen unter den angegebenen Kontaktinformationen oder auf unserer Webseite. Die Mietgegenstände werden wie gesehen vermietet.
6. Zahlungsbedingungen / Stornierung
Zahlungsmöglichkeiten sind Bargeld oder Banküberweisung. Bei Neukunden kann eine Kaution erhoben werden, die bei Rückgabe der Ware und nach Warenkontrolle schnellstmöglich rückerstattet wird. Die Höhe dieser Kaution beträgt i.d.R. 40% des Auftragsvolumens, sofern nicht anders schriftlich angekündigt. Mit der Auftragserteilung werden 100% der Mietsumme als Vorlasse fällig. Der Vermieter behält sich vor, nur gegen Vorkasse zu liefern. Erst dann gilt das Angebot als bestätigt. Die Rechnungsstellung erfolgt durch den Vermieter. Die Zahlung ist ohne Abzug innerhalb von einer Woche fällig. Die Mietsicherheit/Kaution ist bei Selbstabholungen in Vorkasse bzw. am Tag der Abholung in bar fällig. Einseitige Stornierungen durch den Kunden entbinden nicht von der Verpflichtung zur Zahlung des vereinbarten Mietpreises, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes mit STEVER.PLATZ vereinbart wird. Wird ein bereits erteilter Auftrag vor Beginn des Mietzeitraums gekündigt, wird eine Stornogebühr für entstandene Kosten und/oder Mietausfall berechnet. Eine Stornierung muss stets schriftlich erfolgen. Mündliche Nebenreden haben keine Gültigkeit.
Folgende Kosten fallen im Falle einer kundenseitigen Stornierung an:
- nach Abschluss des Vertrages: 30% Stornokosten
- bis 2 Monate vor Veranstaltung: 60% Stornokosten
- bis 1 Monate vor Veranstaltung: 80% Stornokosten
Nach Ablauf der 4-Wochen-Frist vor Veranstaltung sind die Auftragskosten zu 100% zu zahlen.
Eine kostenfreie Reduktion des Mietvolumens nach Vertragsabschluss ist um maximal 10% zulässig. Anderenfalls gelten ebenfalls die o.g. Stornobedingungen für jeden stornierten Mietgegenstand.
Eine Umbuchung des Auftrags, auf einen anderen Termin, ist nur nach Absprache möglich und benötigt die Zustimmung des Vermieters. Im Falle einer Umbuchung des Auftrags, auf einen anderen Termin, hat der Vermieter das Recht, dem Mieter für die Umbuchung zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen. Im Falle einer Stornierung, bei zuvor durchgeführter Umbuchung, wird zzgl. zur Stornierungsgebühr die Umbuchungsgebühr in Rechnung gestellt.
7. Transport – Anlieferung – Abholung
Die Transportkosten der jeweiligen Lieferung werden ab dem Lager in 59348 Lüdinghausen berechnet. Der Transport durch STEVER.PLATZ umfasst die Anlieferung und Abholung bis zur/ab der ersten verschließbaren und ebenerdigen Tür zu einem vorab festgelegten Zeitpunkt. Nicht zum vertragsgemäßen Transport gehören Auf- und Abbau der gemieteten Produkte/Möbel. Diese zusätzliche Leistung erbringt STEVER.PLATZ nur im Falle einer gesonderten Vereinbarung gegen eine zusätzlich fällige Berechnung. Der Kunde ist verpflichtet, die angelieferten Gegenstände sofort nach Anlieferung auf Ordnungsmäßigkeit und richtige Menge der Lieferung zu überprüfen. Beanstandungen müssen durch den Kunden nach Übernahme unverzüglich schriftlich gegenüber STEVER.PLATZ – unter detaillierter Angabe der Art der Mängel und der bemängelten Stückzahl – geltend gemacht werden. Andernfalls sind Einwendungen des Kunden ausgeschlossen.
Es besteht die Verpflichtung des Kunden, die von STEVER.PLATZ gelieferten Gegenstände transportfertig zur Abholung bereit zu halten. Dies bedeutet insbesondere, dass die Tische alle freigeräumt sind und die Möbel frei zugänglich sind. Für einen etwaigen Fehlbestand und/oder Fehlmengenbestand sowie Beschädigungen an der Ware haftet der Kunde, soweit er nicht fehlendes Verschulden nachweist. Im Falle der Fehlmengenhaftung und/oder sonstiger Haftung des Kunden für Ersatzbestände ist der objektive Wiederbeschaffungswert maßgeblich. Fehlmengenhaftung umfasst sämtliche Liefergegenstände, Materialien und Behältnisse und sonstige etwaige mitgelieferten Transporthilfsmittel.
Bei Übernahme beginnt die Haftung des Mieters. Der Mieter stellt sicher, dass der Zugangsweg zum Anlieferungsort frei zugänglich ist. Sollten diese Bedingungen nicht gegeben sein, trägt der Mieter die Verantwortung für etwaige Schäden am Gelände oder an Gebäuden, bzw. den personellen Mehraufwand für die Ent- und Verladung.
8. Selbstabholung
Der Mieter muss bei Selbstabholung dafür Sorge tragen, dass der Transport vorschriftsmäßig geschieht und haftet für jedwede Schäden. Ein Transport von den Produkten/Möbeln wird ausschließlich in geschlossenen und geschützten Fahrzeugen oder Anhängern gestattet.
Die Ware sollte nur in einem Fahrzeug transportiert werden, welches abhängig von Größe, Gewicht und Beschaffenheit, für den Transport dieser Ware geeignet ist und sollte im Fahrzeug, bzw. Anhänger durch angemessene Maßnahmen gegen Rutschen und Kippen gesichert werden, um Sie und andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden.
Mittel zur Ladungssicherung, sowie zum Schutz des Mietguts sind nicht Bestandteil des Mietverhältnisses und sind in ausreichender Menge vom Kunden mitzuführen. Beispielsweise Decken zum Schutz der Möbel.
Eine Verweigerung der Herausgabe des Mietguts bei begründeten Zweifeln an den o.g. Anforderungen zur Selbstabholung behält sich STEVER.PLATZ vor.
9. Sorgfaltspflicht und Reklamationen
Der Mieter hat die Mietgegenstände während der Mietzeit ordnungsgemäß und pfleglich zu
behandeln. Die Mietgegenstände müssen vor Witterung geschützt werden und dürfen dieser nicht
ausgesetzt sein. Die Möbel dürfen bei Regen draußen nicht genutzt werden und dürfen nicht
nass/feucht werden. Unsere Möbel dürfen auch draußen genutzt werden. Es muss jedoch beachtet
werden, dass die Stühle und Tische auf einem weichen Untergrund (z.B. Rasen / Wiese) einsinken
können, wenn jemand sich auf den Stuhl setzt. Die Nutzung auf einem festen, trockenen Untergrund ist draußen kein Problem. Sollten die Möbel durch die Nutzung draußen dreckig oder beschädigt werden, erheben wir eine Reinigungspauschale. Die Tische sind dafür geeignet, dass die Gäste an ihnen essen und an den Tischen sitzen. Die Tische sind nicht dafür ausgelegt, dass auf den Tischen getanzt, herumgelaufen wird oder ähnliches. Die Tischplatt hält diesem Gewicht nicht statt.
Der Mieter verpflichtet sich, während der Mietzeit dafür Sorge zu tragen, dass die Mietgegenstände nicht durch Dritte beschädigt werden. Jeglicher Verlust oder Beschädigung der Mietgegenstände sind dem Vermieter umgehend mitzuteilen. Bei längerer Mietzeit hat der Mieter dafür Sorge zu tragen die Mietgegenstände ordnungsgemäß zu lagern. Hierfür ist ein abgeschlossener trockener Raum vorgeschrieben. Dem Mieter ist bekannt, dass die Mietgegenstände mehrfach eingesetzt werden und nicht immer neuwertig sind. Normale Gebrauchsspuren stellen keinen Reklamationsgrund dar.
10. Rückgabe und Wiederbeschaffungskosten
Nach Ablauf der Mietzeit sind die Mietgegenstände in gleichem Zustand, wie ausgehändigt zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben.
Die vorzeitige Rückgabe der Mietgegenstände führt nicht zur Beendigung des Mietverhältnisses und befreit den Mieter nicht von seinen Sicherungspflichten. Mehrkosten aufgrund der vorzeitigen Rückgabe sind vom Mieter zu tragen. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände sauber an den Vermieter zurückzugeben. Werden diese verschmutzt zurückgegeben, muss der Mieter für die entsprechenden Reinigungskosten aufkommen. Für die Reinigung werden Personalkosten in Höhe von 25,00€ pro Person und Stunde berechnet. Bei Verlust oder Beschädigung der Mietsache muss der Mieter Ersatz in Höhe des Wiederbeschaffungspreises leisten. Reparaturkosten richten sich je nach Umfang der Beschädigung und werden mit 25,00€ pro Personalstunde für die Wiederherstellung berechnet, zzgl. der benötigten Materialkosten (Einkaufspreis).
11. Haftung Vermieter
Der Vermieter ist von der Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die im Zusammenhang mit der Benutzung des Mietgegenstands durch den Mieter, durch vom Vermieter oder Mieter beauftragte Dritte, durch Fehler und/oder Mängel jedweder Art am Mietgegenstand oder durch andere dem Vermieter zuzuschreibende Ursachen befreit. Ausgenommen, der Schaden wurde durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters verursacht. In diesem Fall bleibt die Haftung des Vermieters auf einen Betrag gleich dem vereinbarten Mietpreis beschränkt.
Verletzungsschäden, Betriebsschäden und/oder Schäden aufgrund entgangenen Gewinns sind von der Haftung vollständig ausgeschlossen.
12. Widerrufsrecht und Widerufsfolgen
Der Mieter kann den Vertragsschluss, welcher durch Unterzeichnung des Angebotes zu Stande kommt, innerhalb von 14 Tagen, ohne Angabe von Gründen, in Textform (z.B. E-Mail oder postalisch) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, welcher zu richten ist an: STEVER.PLATZ - Anne Grell, Katharinenstraße 23, 59348 Lüdinghausen.
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangener Leistungen zurückzuerstatten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Mieter mit der Absendung seiner Widerrufserklärung, für den Vermieter mit deren Empfang. Im Übrigen gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen.
13. Kündigung des Vertrages
STEVER.PLATZ ist berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn die begründete Befürchtung besteht, dass Mietgegenstände nicht vertragsgemäß verwendet werden und hierdurch einen Schaden erleiden. Für diesen Fall bleibt der Mieter verpflichtet, die vereinbarte Miete zu bezahlen.
Der Mieter ist berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen, wenn STEVER.PLATZ entgegen der vertraglichen Vereinbarung die Mietgegenstände nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt oder die Mietgegenstände nicht vollständig zur Verfügung stellen kann oder nicht vorrätige Mietgegenstände nicht durch Mietgegenstände gleicher Art und Güte zu ersetzen im Stande ist.
14. Urheberrecht
Der Vermieter behält sich das Recht vor Fotos und Videos von den vermieteten Möbeln in Absprache mit dem Kunden vor Ort zu machen. Dabei werden jedoch nur die vermieteten Möbel abgelichtet, nicht jedoch Eigentum des Mieters.
15. Schlussbestimmung
Auf den geschlossenen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Geschäftsbedingungen als lückenhaft erweisen.